FAQ – Oft gestellte Fragen

Ich mache eher Ernährungstherapie als Ernährungsberatung. Ich arbeite tiefer, am eigentlichen Kern, dem Essverhalten!

Ich arbeite frei von Ernährungsverboten und nicht nach einem vorgefertigtem sowie einheitlichem Ernährungsplan. Es gibt weder „Diätprodukte“ noch von mir bewertende Vorschriften zur Ernährung sowie Versprechungen zur schnellst möglichen Gewichtsabnahme.

Mit diesen genannten Mitteln erreichen Sie schnell und leicht eine kurzfristige Gewichtsabnahme. Jedoch keine langfristige ausgewogene Gewichtsentwicklung und keine Veränderung der Ernährungsgewohnheiten. Mit Ihnen möchte ich an Ihren Ernährungsgewohnheiten arbeiten! „Diäten“ führen zum Jojo-Effekt und zum rigiden Essverhalten.

Wir entwickeln ein flexibles, ausgewogenes, achtsames und kalorienbewusstes Essverhalten. Wir beziehen alle Faktoren ein, die Ihr Essverhalten beeinflussen und verändern Schritt für Schritt Ihre Gewohnheiten. Für ein gesundes Gewichtsmanagement.

Im Rahmen meiner Ernährungstherapie führe ich sowohl individuelle Einzelberatungen als auch Gruppentherapien durch. Gruppenschulungen erfolgen zu verschiedenen Thematiken und meine Teilnehmer profitieren vor allem aus dem Austausch Gleichgesinnter.

Für Unternehmen und im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen biete ich auch verschiedene Workshops und Schulungsprogramme zum Thema Ernährung an.

Die Kosten der Ernährungsberatung richten sich an den Ansprüchen, die an die Ernährungsberatung gestellt wird. Sie variieren zwischen 80 € bis 95 € pro Stunde. Von den Kosten ist beispielsweise abhängig

  • Wo soll die Ernährungsberatung stattfinden?
  • Über welchen Träger lief die Vermittlung?
  • Müssen spezielle Vorbereitungen für die Ernährungsberatungen im Vorfeld getroffen werden?

Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten für Ernährungsberatung. Dabei hängt die Höhe der Bezuschussung von der jeweiligen Krankenkasse ab.

Zunächst unterscheiden die Krankenkassen, ob die Ernährungsberatung zur Primärprävention (§20 Abs. 1 SGB V) oder ob eine medizinische Indikation vorliegt (§43 Abs. 1 Nr.2 SGB V).

Die Betriebskrankenkassen bezuschussen bei einer medizinischen Indikation meist fünf Beratungen pro Jahr. Einige Krankenkassen noch mehr.
Bei den privaten Krankenkassen muss angefragt werden, ob eine Kostenübernahme bzw. Bezuschussung besteht.

Wenn Sie mit mir einen Termin vereinbaren möchten, kontaktieren Sie mich telefonisch oder zunächst auch sehr gerne via E-Mail mit Ihrem Anliegen. Telefonisch werden wir die wichtigsten Rahmenbedingungen klären und einen Patientenvertrag machen.

Im Patientenvertrag stelle ich Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Bezahlung dar. Einige Klienten zahlen die Gesamtsumme aller Stunden im Vorfeld, andere erhalten nach jedem Termin eine Rechnung zur Überweisung oder Barzahlung. Eine Ratenzahlung während der gesamten Therapie ist möglich.

Aus organisatorischen Gründen ist es nicht möglich, am Ende aller Sitzung alle Beratungen zu bezahlen. Einige Krankenkassen bieten die Möglichkeit einer Abtretungserklärung an und überweisen mir das Geld für die Ernährungsberatung direkt auf mein Konto.

Aufgrund meiner Selbstständigkeit bin ich auf eine gewisse Verbindlichkeit bei den Einnahmen angewiesen. Daher habe ich eine 48h-Absage-Reglung. Wenn Sie vor 48h absagen, dann ist die Absage kostenlos.

Versuchen Sie, möglichst pünktlich und entspannt zum ersten Termin zu erscheinen. Gerne können Sie mir ggf. schon Blutwerte, wichtige Dokumente zum Krankheitsverlauf und Ihr Ernährungstagebuch vorab zur Verfügung stellen.

In der Regel dauert die erste Sitzung 60 Minuten und die folgenden 45 Minuten. Eine Gruppentherapie dauert 90 Minuten. Je nach individuellem Bedarf können diese Zeiten auch variieren, unter 45 Minuten würde ich eine Beratungseinheit nicht empfehlen. Schulungsprogramme für Unternehmen dauern mindestens einen halben Tag.

Wie viele Beratungen Sie benötigen, ist individuell. Dies ist beispielsweise abhängig von Ihrer Zielsetzung, Ihrem Anamnesebild und Ihren bisherigen Erfahrungen. Wenn eine medizinische Indikation vorliegt, bezuschussen viele Krankenkassen oft fünf Ernährungsberatungen pro Jahr.

Für die Kostenübernahme für Ernährungsberatung brauchen Sie vom Arzt eine Notwendigkeitsbescheinigung. Den Vordruck sowie alle weiteren Unterlagen für die Kostenübernahme finden Sie unter Downloads.

Wenn Sie weitere Fragen haben, schreiben Sie mir gern. Wenn Ihre Frage allgemein ist, kann sie hier in Zukunft als Frage – Antwort (FAQ) erscheinen. Ich danke in jedem Falle für Ihr Interesse!